AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Veranstaltung“

 

1. Grundlagen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Veranstaltung“ (AGB) gelten für alle Angebote und Leistungen der Friedrichshagener Hofküche GmbH (FHK) im Rahmen von Veranstaltungen der FHK und für ihre Catering-Leistungen. Sie gelten gegenüber allen Kunden, gleich welcher Rechtsform. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer wirksamen Vereinbarung der schriftlichen Bestätigung.

 

2. Preise

Alle Preise sind Bruttopreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

3. Vertragsschluss, Anzahlung

Der Vertrag über die vereinbarte Leistung wird mit der schriftlichen Annahme des Angebotes der FHK durch den Kunden geschlossen. Das Angebot der FHK und die Annahmeerklärung des Kunden an die FHK können auch per E-Mail erfolgen.

Mit dem Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% vereinbarten Preises der Leistung der FHK (Vertragssumme) fällig. Sie ist nach Eingang der hierüber ausgestellten Rechnung beim Kunden unverzüglich auszugleichen.

 

4. Schlussrechnung

Die Schlussrechnung erfolgt unverzüglich nach Abschluss der vereinbarten Leistung unter Anrechnung der geleisteten Anzahlung. Sie ist – wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist – sofort zur Zahlung fällig.

 

5. Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt, bis spätestens 8 Tage vor dem vereinbarten Leistungstag von dem Vertrag zurückzutreten. Die Erklärung bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt früher als 31 Tage vor dem vereinbarten Leistungstag, entstehen dem Kunden keine Kosten. Eine etwa geleistete Anzahlung wird vollständig erstattet. Erfolgt der Rücktritt 31 – 15 Tage vor dem vereinbarten Leistungstag, ist der Kunde verpflichtet, der FHK 50 % der Vertragssumme zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt 14 – 8 Tage vor dem vereinbarten Leistungstag, ist der Kunde verpflichtet, 70% der Vertragssumme zu zahlen. In beiden vorstehenden Fällen ist eine etwa geleistete Anzahlung zu verrechnen. Maßgeblich für die Ermittlung der Höhe der Abstandssumme ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung.

Sofern der Kunde später als 8 Tage vor dem vereinbarten Leistungstag den Rücktritt vom Vertrag erklärt oder ohne eine Rücktrittserklärung die vereinbarte Leistung nicht zum vereinbarten Zeit-punkt abnimmt, ist die gesamte Vertragssumme vom Kunden an die FHK zu zahlen. Die FHK ist berechtigt, einen höheren Schadenersatz zu verlangen, wenn sie einen höheren Schaden nachweist. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schadenersatz zu leisten, wenn er nachweist, dass der Schaden geringer als die vereinbarte Vertragssumme ist.

Die FHK ist berechtigt, einen Kochkurs abzusagen, wenn eine Teilnehmerzahl von mindestens 8 Personen nicht erreicht wird oder der Kochlehrer erkrankt und kein Ersatz verpflichtet werden kann. In beiden Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Der Kunde kann – nach seiner Wahl – eine andere angebotene Veranstaltung buchen.

 

 

 

6. Änderung der Zahl der Teilnehmer

Wünscht der Kunde eine Erhöhung oder Reduzierung der vereinbarten Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, erstellt die FHK ein neues Angebot für die geänderte Teilnehmerzahl. Das Angebot berücksichtigt neben der geänderten Teilnehmerzahl auch die Frist, die für die Umstellung der Leistung bis zum vereinbarten Leistungstag bleibt. Für den Abschluss der Vereinbarung auf Grundlage des neuen Angebotes gilt Ziff. 3 dieser AGB entsprechend. Mit der Vereinbarung des neuen Vertrages erlischt der ursprünglich geschlossene Vertrag.

 

7. Gewährleistung, Haftung, Verjährung

Eine Mängelrüge hat unverzüglich zu erfolgen. Bei berechtigter Mängelrüge behält sich die FHK vor, Ersatz oder Nachbesserung zu leisten, soweit die Ersatzlieferung oder Nachbesserung überhaupt noch im Interesse des Kunden ist. Ist sie es nicht, ist der Kunde zur Angemessenen Minderung des Vertragspreises berechtigt.

Die FHK haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn dies nach zwingenden gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben ist. Im übrigen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Alle gegen die FHK gerichteten Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.

 

8. Pflichten des Auftraggebers

Der Kunde übernimmt die Obhutspflicht der ihm leih- bzw. mietweise überlassen Räumlichkeiten, Materialien und Gegenstände. Das Mitbringen von Speisen und Getränken sowie sonstige Leistungen, welche sich mit dem Angebot der FHK decken, ist dem Kunden und seinen Gästen untersagt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

 

9. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis ist durch ein Schreiben per E-Mail gewahrt.

 

 

10. Erfüllungsort und Gerichtssand

Erfüllungsort für sämtliche Pflichten der Parteien aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der FHK. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Firmensitz der FHK.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelnen Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Vorliegen einer ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke entsprechend.

 

 

Stand: 12.02.2021

Hier auch gerne als PDF Format: AGB-FHK-170320-1